Rechtsanwalt Matthias Klein
Rechtsanwalt  Matthias Klein

Willkommen bei Rechtsanwalt Matthias Klein

Ich freue mich, Sie auf meiner Homepage begrüßen zu dürfen. Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, so würde ich mich freuen, Ihnen hierbei erfolgreich behilflich sein zu können.

Über die Kanzlei

Die Kanzlei habe ich 1984 von dem leider viel zu früh verstorbenen Kollegen Klaus Rindt übernommen und bin den Mandanten äußerst dankbar, die mir damals als sehr jungen Rechtsanwalt das Vertrauen geschenkt haben, ihre bisher von dem Kollegen Rindt allein bearbeiteten Rechtsangelegenheiten weiterführen zu dürfen.

Zu meiner Person

Im Herbst 1976 bin ich aus dem westfälischen Dorsten/Wulfen nach Berlin gezogen und habe im Wintersemester 1976/77 mein Jurastudium begonnen, das ich mit dem 1. Staatsexamen im Sommer 1981 abschloss.

Die letzten 6 Monate meiner sich anschließenden Referendarzeit arbeitete ich bereits in der Kanzlei des Kollegen Klaus Rindt, da ich schon seit Jahren die feste Absicht hatte, den Beruf eines Rechtsanwalts zu ergreifen. Als ich im Frühsommer 1984 mein 2. Staatsexamen absolvierte, führte ich bereits de facto die Kanzlei des Kollegen Rindt, da dieser bedauerlicherweise schwer erkrankt war.

Im Sommer 1984 erhielt ich die Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin und bin seitdem, bis auf einen Zeitraum von 2 Jahren, in dem ich sozietätsmäßig verbunden war, als so genannter "Einzelkämpfer" als Rechtsanwalt in Berlin tätig.

 

Ich habe bis heute meinen Entschluss, diesen Beruf zu ergreifen, trotz aller widrigen Winde, die mir im Laufe meiner beruflichen Tätigkeit entgegenbliesen, nicht bereut und übe diesen auch heute noch mit derselben Freude aus, wie ich sie schon zu Beginn meiner beruflichen Tätigkeit empfand.

Tätigkeitsschwerpunkte

Bevor ich zur Aufzählung meiner Tätigkeitsschwerpunkte komme, möchte ich nicht versäumen darauf hinzuweisen, dass ich aufgrund meines Examensabschlusses auch die Möglichkeit gehabt hätte, die Richterlaufbahn einzuschlagen. Diesen Weg  bin ich nicht gegangen, weil dies zur Folge gehabt hätte, dass ich mit bei weitem weniger Rechtsgebieten während meiner beruflichen Tätigkeit in Berührung gekommen wäre, als dies bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt der Fall war und ist. Gleichwohl entstehen einfach aufgrund des sich gebildeten und natürlich auch von mir übernommenen Mandantenstammes Tätigkeitsschwerpunkte, die ich gerne wie folgt benenne,obwohl auch weitere Rechtsgebiete zu meinem Tätigkeitsbereich gehören:

 

  • Verkehrsrecht (zivil-, bußgeld- und strafrechtlich)
  • Gesellschaftsrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • zivilrechtliches Baurecht
  • Grundstücksvertragsrecht
  • Arbeitsrecht